Erste Abmahnung kostenlos? Kommentar eines Anwalts
Unabhängig von der Frage, aus welchen Gründen hier der Wirtschaftsbereich des Internets gegenüber dem „klassischen“ Wirtschaftsbereichen bevorzugt werden soll, bieten auch die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichende Möglichkeiten, um Auswüchse im Bereich von Abmahnungen Einhalt zu gebieten.
Es erscheint wenig sinnvoll, zwischen dem Bereich Onlinebusiness und Offlinebusiness zu unterscheiden. Dies würde auch zu einer Ungleichbehandlung zwischen dort handelnden Personen führen. Verstöße gegen geltendes Recht im Internet würden ohne eine kostenpflichtige Abmahnung geahndet, in den anderen Wirtschaftsbereichen müssten handelnde Personen sich einer solchen Abmahnung aussetzen.
Unabhängig von dieser Frage ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen ausreichende Möglichkeiten, Auswüchsen bei Abmahnungen Einhalt zu gebieten. Insbesondere sei hier erwähnt, dass im Bereich des Wettbewerbsrechts in § 8 Abs. 4 UWG ausdrücklich einen Tatbestand geschaffen worden ist, der entsprechende Handlungsmöglichkeiten für die deutschen Gerichte bietet.
Handelt ein abmahnender Wettbewerber rechtsmissbräuchlich, so ist die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht, insbesondere der Anspruch auf Unterlassung, bereits als unzulässig anzusehen. Hier ist es Aufgabe der Gerichte, im Einzelfall mögliche rechtsmissbräuchliche Handlungen einzelner abmahnender Unternehmen verstärkt bei Vorliegen entsprechender Tatsachen festzustellen.
Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es jedem Richter, aufgrund möglicherweise vorgelegener Aspekte hier eine Würdigung dahingehend vorzunehmen, ob eine Abmahnung aus Gründen des Wettbewerbsrechtes ausgesprochen worden ist, oder aber nur aus den Gründen geltend gemachte worden ist, mögliche Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen oder aus abgegebenen Unterlassungserklärungen Strafen zu fordern.
Bei einer konsequenten Anwendung dieser gesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 4 UWG ist vor allem für den Bereich des Wettbewerbsrechtes bereits ein Instrument vorhanden, dass zugunsten alle E-Commerce Anbieter zur Anwendung kommen kann.
Im Rahmen der gesamten Diskussion, ob es eine „kostenlose“ Vorstufe vor einer Abmahnung geben soll, muss aber auch berücksichtigt werden, dass E-Commerce Anbieter im Rahmen ihrer Tätigkeit selbstverständlich die gesetzlichen Regelungen beachten müssen. Auch das Internet und insbesondere der Bereich E-Commerce ist kein rechtsfreier Raum.
















Da die Möglichkeit zu Abmahnungen immer wieder grob missbraucht wird, wäre eine kostenlose Vorstufe ein wirksames Mittel gegen Abmahnvereine und ähnliche Leutchen, weil sich diese Spielart dann nicht mehr lohnt.
Hallo Herr Bierschenck,
damit sich das “Abmahnen” nicht mehr lohnt, müsste der Gesetzgeber schon sehr umfangreiche Vorgaben machen:
- Welche Rechtsgebiete sind betroffen?
- Welche Sachverhalte innerhalb der Rechtsgebiete?
- Wie lange muss die Frist zur Beseitigung sein?
etc..
Ich bleibe daher bei meiner Ansicht und sehe auch, dass einige Gerichte sich der Problematik schon angenommen haben.
@ Herr Bierschenk: Ich stimme Ihnen zu, dass Abmahnung (zu) oft missbraucht werden, was besonders kleine Unternehmen empfindlich treffen kann und in Vergangenheit auch schon hat. Es bleibt nur die Frage, wer die sog. Vorstufe am Ende bezahlen soll?
§ 8 Abs. 4 UWG ist im Grunde der richtige Weg – sofern korrekt angewandt..
Viele Grüße,
Alexander Köhler
Auch ich stimme hier Herrn Bierschenk zu. Natürlich ist der E-Commerce kein rechtsfreier Raum und natürlich müssen Verstöße beanstandet und ggf. geahndet werden. Aber man sollte die Kirche schon im Dorf lassen.
Klar kosten Fehler Geld und der Abgemahnte muss für die Abmahnung wegen seines verstoßes etwas bezahlen und der abnahmende Anwalt etwas für seine Aufwendungen erhalten. Ich halte da 50,- € für angemssen. Das ist für den Abgemahnten doch schon eine hohe Strafe und der abmahnende Anwalt hat immer noch einen guten Stundensatz. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Abgemahnte uneinsichtig ist und die beanstandete Sache nicht abstellt. Aber das war ja auch nicht Gegenstand der Petition.
Wollen wir doch mal ehrlich sein. Solche Abmahnschreiben liegen doch fertig in der Schublade und es werden nur noch 5 Zeilen zur Anpassung auf den speziellen Fall geändert. Das dauert nicht mal 5 Minuten ( incl. Briefmarke anlecken und aufkleben ;-) ).
Es kann nicht sein, dass einige Anwälte den ganzen Tag nichts anderes machen als im Netz nach Fehlern zu suchen und sich so die S-Klasse von diversen Webseitenbetreibern finanzieren zu lassen deren Existenz daurch bedroht wird.
Das dieses verhalten nicht alle Anwälte betrifft ist natürlich klar, aber die seriösen sollten mit 50,- € schon klar kommen für die unseriösen ist dieses Geschäft nicht mehr so lohnenswert.
Meistens sind es doch auch nur “Kleinigkeiten”, die der zu Schützende, nämlich der Verbraucher, ohnehin nicht bemerkt. Welcher Verbraucher weiß denn schon dass bei den Lieferzeiten die Formulierung “in der Regel” abmahnwürdig ist, aber “ca.” geht?
Ich denke wenn der Abgenhemte dan Mangel ungehend abstellt sollte es mit einem kleinen Kostensatz abgegolten sein.
Klar gibt es Möglichkeiten Abmahnmissbrauch zu bekämpfen, aber hier erst die Gerichte zu bemühen hat wohl nichts mit Kostenminimierung zu tun, oder?
Viele Grüße
Rene Kaltschmidt
Ich halte die Petition für völligen Unsinn. Wie Herr Albrecht schon ausführlich darlegt, gibt es genug Rechtsmittel um sich gegen vermeintlich unberechtigte Abmahnungen zu wehren. Im privaten Bereich gibt es schon eine Kostenlimiterung. Also ist diese Kuh vom Eis.
Wer gewerblich handelt, ist nicht nur im Internet in der Pflicht, seinen Auftritt als Unternehmer (und nicht als Unterlasser!) rechtssicher zu gestalten. Wer zu bequem ist, diese Hausaufgaben eines jeden Unternehmers zu machen, ist selber schuld.
Letztendlich treffen viele Abmahnungen das UrhG (Strafrecht!). Hier handelt es sich nicht um Tippfehler oder vergessene Angaben, sondern um Delikte, die von einfachem bis zum schwerem Diebstahl reichen. Nenne mir jemand einen plausiblen Grund dafür, Diebe straffrei davonkommen zu lassen!
Wo bleibt, wie schon oben angesprochen, der Gleichbehandlungsgrundsatz? Was macht Rechtsverletzer im Internet anders als in realen Leben?
Ursache der meisten Abmahnungen sind doch völlig schwammige Gesetze und Verordnungen, wie z.B. viele den Onlinehandel betreffenden Normen. Die weite Interpretierbarkeit ist es doch, die den Abmahnern in die Hände spielt. Hier gilt es also nicht, Täter straffrei davonkommen zu lassen, sondern den Abmahnern die missbräuchliche Verwendung dieses Rechtsinstrumentes durch bessere Gesetze zu verbauen.
Ich bin der Meinung, dass dem Abgemahnten zuerst einmal die Möglichkeit gegeben werden muss, freiwillig das Problem zu beseitigen, und zwar ohne Kosten und Anwälte. In meiner langen Berufstätigkeit in den Medien habe ich viel mit Abmahnungen zu tun gehabt. Meistens konnte man sich freundschaftlich einigen, nur in wenigen Fällen musste eine Abmahnung mit Gerichtsfolgen als große Keule geschwungen werden. Ich bin von Anwälten aber oft gedrängt worden, rasch abzumahnen. Wenn ich dann den Konkurrenten einfach vorher angerufen habe und das Problem in fünf Minuten gelöst habe, war das Missfallen groß, und zwar nicht beim Gegner, sondern beim eigenen Anwalt. Gesetze sollen sinnvolle Regeln des privaten und öffentlichen Umgangs liefern, nicht Arbeitsbeschaffung für Anwälte sein.
Selten so ein Unsinn zur Rechtfertigung der eigenen Arbeit gelesen, Herr Albrecht. Wenn Sie glauben, dass das UWG ausreichende Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch aufweist, dann glauben Sie sicherlich auch an den Weihnachtsmann. Vielleicht haben Sie aber auch bisher ausreichend viele Abmahnungen bearbeitet, um die Einkommenseinbusse hinreichend zu spueren bei neuer gesetzlichen Regelung. Es ist doch voellig unproblematisch die Norm im UWG und BGB entsprechend hinsichtlich des Fernabsatzes neu zu regeln. Versetzen Sie sich einmal in die Situation des heutigen Unternehmers ohne eigene Rechtsabteilung und Kriegskasse! Wie entstehen denn ueberhaupt Verstoesse im Fernabsatz? Das ist hoechstens bei Media Markt und Praktika Vorsatz – alle anderen haben schlicht kein Wissen von den vielen Urteilen, die die Rechtsnorm drehen, schubsen und wenden. Wozu auch? Das Leben ist in anderen Bereichen interessanter und nur, weil Anwaelte meinen, das das sinnvoll ist, ist es nicht zwingend sinnvoll. Zum Glueck!
Hallo Herr Meyer,
grundsätzlich dient mein Beitrag der Anregung einer Diskussion, meine persönliche Meinung darstellt.
Auch Online-Händler und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich des Internet müssen die geltenden Regelungen und Gesetze halten.
Die meisten Anbieter beschäftigten auch einen Steuerberater für die steuerlichen Angelegenheiten (die dortigen Vorschriften sind wahrlich nicht einfach einzuhalten) und müssen die Steuergesetze auch einhalten. Warum daher die Regelungen zum Fernabsatzrecht nicht?
Um hier im Bereich des Wettbewerbsrechts ein Korrektiv zu schaffen, gibt es die Möglichkeit zum Rechtsmissbrauch,
Die gesetzliche Regelung zum Rechtsmissbrauch im UWG ist ausreichend. Es gibt Kriterien der Rechtsprechung, die zur Anwendung kommen müssen.
Oft hilft eine einfache Recherche, um einen Abmahner in Richtung Rechtsmissbrauch zu bringen.
Im Bereich des Urheber-und Markenrechts gibt es eine solche Regelung nicht. Auch hier müssen die Rechtinhaber auf eine Abmahnung zurückgreifen können, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Zumal im Bereich des Urheberrechts hat der Gesetzgeber durch § 97a UrhG übrigens schon reagiert, wenn auch wieder durch „gummiweiche“Formulierungen.
Hallo Herr Bierschenck,
Geldbeschaffung ist genauso wenig Sinn einer Abmahnung wie mögliche nachfolgende Vertragsstrafen, die gezielt gesucht werden und oft auch dank des Internets leicht zu finden sind.
Ebenso sollte ein Anwalt nicht zur Abmahnugn drängen, sondern die Rechte des Mandanten wahren. Da ist eine Abmahnung nicht immer das geeignete Mittel.
Mal ehrlich… es ist doch eine Lachnummer sondergleichen, dass man als Onlinehändler zunehmend erst einmal juristisches Basiswissen erlangen muss, statt seiner Tätigkeit nachgehen zu können.
Keine Woch in welcher nicht eine neue Sau durchs Dorf getrieben wird.
Wenn ich allein den Zirkus um die WRB in den letzten Jahren sehe könnte ich, mit Verlaub, kotzen.
Bundes-Länder- und EU-Recht … es fehlt nur noch dass künftig die Bürgermeister auf kommunaler Ebene als Vertreter der staatlichen Ordnungsmacht ihre eigenen Vorstellungen einbringen ala: ein bayrischer Shop hat gefälligst bayrisch auszusehen da sonst die regionale Zugehörigkeit nicht ersichtlich ist.
@vsell
Die “Lachnummer” sind allerdings, dass die Gesetze durchweg auch außerhalb des Internets gelten, aber viele Händler das einfach nicht wahrhaben wollen. Die “Lachnummer” ist, dass viele Händler es als unnötig und lästig ansehen, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tuns zu informieren.
Es ist schon recht einfach, danach zu rufen, die eigene Nachlässigkeit noch mit “Straffreiheit” zu belohnen, anstatt das zu tun, was jedem Händler obliegt. Nicht nur hinsichtlich möglicher Abmahnungen.
Diese Leute sollten ihre Energie lieber darauf verwenden, das eigene Haus in Ordnung zu bringen und dafür zu kämpfen, dass der Gesetzgeber die löchrigen Gesetze nachbessert, welche die Nonsens-Abmahnungen erst ermöglichen, anstatt in mehrfacher Hinsicht fragwürdige Petitionen zu zeichnen.
Normalerweise beseitigt man doch den Grund allen Übels, also die schwammigen Formulierungen z.B. im AGB-, Fernabsatz- und Wettbewerbsrecht. Damit lassen sich schon die allermeisten Abmahngründe einfach und nachhaltig beseitigen und das Ziel der Petenten ebenfalls erreichen.
Es kann aber nicht sein, dass Freiräume geschaffen werden, die nun den “Rechtsverletzern” viele Möglichkeitne bieten, genao so unredlich zu handeln, wie die Serienabmahner. Käme es zu einer Regelung, die den “ersten Schuß” frei von Sanktionen stellt, könnte diese neu geschaffenen Lücke von Händler gnadenlos ausgenutzt werden. Im “Idealfall” wäre es einem Händler so möglich, immer wieder “das erste Mal” für sich zu reklamieren und könnte damit serienweise Verstöße begehen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Es ist doch nicht Sinn der Sache, dass ein Händler z.B. keinen Cent dafür investiert, seinen Onlineshop rechtlich in Ordnung zu bringen und darauf wartet, dass andere ihn auf die enthaltenen Rechtsverstöße ausmerksam machen. Und das dann für ihn zum Nulltarif.
Alles hat zwei Seiten und ich bin mir sicher, dass zu einer Abmahnung auch immer zwei Seiten gehören. Ein (vielleicht sehr abmahnfreudiger) Anwalt oder dessen Klient bzw. ein Mitbewerber (ohne Anwalt, geht ja auch) und ein Händler, der seine kaufmännischen Pflichten sträflich vernachlässigt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
um es vorweg zu nehmen: ich bin weder Anwalt noch juristisch geschult. Außerdem geht es in meinem Kommentar nicht um _ungerechtfertigte_ Abmahnungen, sondern wirklich um die, die gerechtfertigt sind! Allerdings habe ich mir eine Meinung zum Thema gebildet. Nicht zuletzt, weil ich selbst “betroffen” war. Es ging ums Urheberrecht…
Vor Jahren habe ich bei einem Onlinemagazin Texte geschrieben, das aus einer Schülerzeitung entstanden ist. Im Alter von 16, 17 Jahren gibt man sich natürlich besonders viel Mühe mit den Artikeln.
Um so ärgerlicher war es für mich, als ich gesehen habe, dass große Zeitungen in deren Onlineausgaben meine Artikel veröffentlicht haben. Manchmal haben sich die Journalisten sogar die Mühe gemacht, 2 oder 3 Sätze umzustellen. Abgesehen davon, dass es für einen studierten Journalisten ein Armutszeugnis ist, in Schülermagazinen zu mopsen, verdienen diese Leute damit ihr Geld. Fast ohne Eigenleistung! Abdas ist ein anderes Thema…
Würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, der mir zu einer Abmahnung raten würde, könnte sich der “Dieb” rausreden, weil es für ihn das erste Mal war. Sein Honorar hätte der Kopierer dann aber schon eingestrichen.
Ich dachte: okay, gleich mit Kanonen auf Contentdiebe zu schießen ist nicht meine Sache. Das könnte man doch mit einer eMail klären. Zumindest hatte ich erwartet, dass der “gestohlene” Beitrag aus dem Onlineangebot der Zeitung fliegt oder zumindest mein Name unter dem Beitrag steht. – Pustekuchen! Frech wie die Leute sind, habe ich die Erfahrung gemacht, dass
1. … gnadenlos geleugnet wird, den Text ohne Zustimmung gemopst zu haben.
2. … man mir durch die Blume mitgeteilt hat, mich “mundtot” zu machen. Schließlich habe ich es mit einer großen seriösen Tageszeitung zu tun, der man nicht so schnell vor die Füße k****!
3. … man im Falle eines Streits am (finanziell) längeren Hebel sitzen würde.
4. … es, wenn es sich um Privatpersonen handelt, man sehr oft beschimpft wird. Das ist zwar nicht strafbar aber ärgerlich.
Inzwischen bin ich zu der Auffassung gekommen, dass ich mich, falls so etwas noch einmal kommen wird, von einem Anwalt beraten werden lasse. Als Ottonormalverbraucher ist es schwierig, den anderen auf seinen Fehler hinzuweisen. In den wenigsten Fällen wird das Verhalten abgestellt.
Wie im Artikel schon angedeutet, wird der Anwalt erst einmal beratend tätig und empfiehlt wahrscheinlich nicht sofort eine Abmahnung, sondern weiß genau, was man in welchem Fall machen könnte. Ob es hinterher auf eine Abmahnung hinausläuft, ist eine Frage, die nur ein Anwalt beantworten kann. Und genau diese Beratung ist notwendig!
Selbst wenn man sich “nur” darauf einigen würde, ohne Abmahnung den “Gegner” darauf hinzuweisen, entsprechende Inhalte zu entfernen hätte das ein ganz anderes Gewicht, wenn im Briefkopf der Name eines Anwalts steht.
Eine erste kostenlose Abmahnung finde ich ungerecht, weil man damit denjenigen, die ihre Rechte einfordern möchten, ein Bein stellt.
Außerdem würden Leistungen von Anwälten nicht mehr gewürdigt, selbst wenn man als “Opfer” (in Anführungszeichen) auf eine juristische Beratung angewiesen ist. Was bringt es, wenn die erste Abmahnung für den Verursacher kostenlos ist, diese Abmahnung aber den Betrag X kostet? Wie viele Menschen würden dann noch ihre Rechte einfordern?
Natürlich geht es in Ihrem Artikel um die Petition und auch um Abmahnungen, die andere Bereiche betreffen. Nicht nur das Urheberrecht.
Aber vielleicht macht man sich einmal Gedanken darüber, ob es wirklich sinnvoll ist, ob Schäden nicht mehr ersetzt werden müssen, nur weil es das erste Mal ist, dass man einen verursacht hat.
Es wird immer wieder behauptet, es wäre moralisch fragwürdig, sich mit Abmahnungen zu seinem Recht zu verhelfen. Vergessen wird dabei oft, dass der Verursacher meist selbst moralisch fragwürdig handelt und sich noch als Opfer sieht, wenn ihm eine Abmahnung ins Haus flattert. – Tolles Unrechtbewusstsein!
Die Rechte eines Abgemahnten sind ja nicht eingeschränkt. Gegen (ungerechtfertigte) Abmahnungen kann man sich meines Wissens wehren. Eine Abmahnung ist ja kein Urteil, sondern ein Instrument, sich zu helfen, ohne jemanden gleich anzuzeigen – oder sehe ich das falsch?
Erste Abmahnung kostenlos: nein danke.
Vielen Dank für Ihren Artikel.
Liebe Grüße!
Ursel Müller-K.
[...] Erste Abmahnung kostenlos? Kommentar eines Anwalts Seit dem 05.01.2010 ist die Petition mit dem offiziellen Titel “Abmahnung – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes” in der parlamentarischen Prüfung. Mit knapp über 20.000 Mitzeichnern wurde das große Ziel nicht ganz erreicht. Ein Kommentar von Rolf Albrecht. Zum Artikel [...]
Bin damit völlig einverstanden, Mein Kompliment für den guten Artikel.