BITKOM fordert Überprüfung des Abmahn-Rechts
Mehr zum Thema Widerrufsrecht finden Sie auch in unserer Kategorie „Recht“. Rechtsanwalt Rolf Albrecht hat zudem folgende Beiträge zum Thema verfasst:
Erste Abmahnung kostenlos? Kommentar eines Anwalts
Seit dem 05.01.2010 ist die Petition mit dem offiziellen Titel “Abmahnung – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes” in der parlamentarischen Prüfung. Mit knapp über 20.000 Mitzeichnern wurde das große Ziel nicht ganz erreicht. Ein Kommentar von Rolf Albrecht.
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Ruiniert das Widerrufsrecht den Onlinehandel?
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen beschäftigt Online-Anbieter immer wieder. Zum einen aus dem Grund, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen falscher oder unvollständiger Belehrungen ausgesprochen werden, zum anderen ist aber auch die praktische Umsetzung mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Nachteilen verbunden. So hat jüngst der EuGH in einer Entscheidung die deutschen gesetzlichen Regelungen zum Wertersatzanspruch des Unternehmers bei Ausübung des Widerrufsrechtes erheblich kritisiert und in einzelnen Teilen für europarechtswidrig angesehen. Zum Artikel
Wir sehen die Forderungen von BITKOM als richtig an und sind überzeugt, dass eine vernünftige Deckelung der Kosten für Erstabmahnungen den Missbrauch durch schwarze Schafe im Abmahnwesen deutlich einschränken wird. Wie ist Ihre Meinung? Wir freuen uns auf eine rege Diskussion.

















Kostenlose Abmahnungen?? Wo kämen wir denn dahin? Das kommt ja dem Grundatz “einmal ist keinmal” nahe. Ich halte die Deckelung wie Herr Schaar vorgeschlagen hat für eine vernünftige Sache. Aber ob die wirklich geringer ausfallen würde, wage ich zu bezweifeln…..