Wird eCommerce in Zukunft so einfach, wie eine eMail zu schreiben?
Für das eigene „Google store Widget“ benötigt man 2 kostenfreie Services von Google:
1.) Einen Google Checkout Account und
2.) Ein Google Tabellendokument mit den zu verkaufenden Artikeln.
Mit Google Checkout bietet Google ein genial einfaches System für Online-Bestellungen und Zahlungsabwicklung an:
Was ist Google Checkout und wie funktioniert es?
Mit Google gesuchte und gefundene Artikel mit dem Google-Checkout Symbol aufrufen [1]. Den angezeigten Shop besuchen, den „Warenkorb“ Button drücken [2]. Zur Bestellung den „Checkout“ Knopf drücken und sich mit dem Google Account einloggen [3]. Im Google Checkout Account werden eine eigene eMail-Adresse und Kreditkarteninformationen hinterlegt. Beides wird während des Bestellvorganges nicht an den Shop-Besitzer übertragen. Die Kreditkarteninformation und die persönliche eMail Adresse bleiben somit vertraulich.
Ein weiterer Vorteil des Google Checkout Kontos: Sie nutzen in Zukunft nur noch einen Account für Ihre Online-Einkäufe. Somit müssen Sie sich nicht mehr für jeden Online- Shop neue Zugangsdaten merken. In den USA ist Google Checkout aktuell die am schnellsten wachsende Zahlungsmethode für Online-Shops. Einen aktuellen Überblick erhält man hier.
Bringen wir nun unseren eigenen Google-Checkout-Store in 4 Schritten online:
Schritt 1: Anlegen des Google Merchant Accounts und der akzeptierten Währung. Zu wählen ist derzeit zwischen EUR, US-Dollar und Britischen Pfund.
Schritt 2: Auswählen der „Datenquelle“ für zu verkaufenden Artikel. An dieser Stelle wählt man ein bereits vorhandenes Google Tabellendokument aus oder erstellt in wenigen Minuten ein neues Artikelportfolio via drag & drop.
Google Tabellen-Bsp.:
Tabellenerklärung der wichtigsten Felder:
- SKU = Artikelnummern
- Title = Produktbezeichnung
- Price = Preis
- Description = Produktbeschreibung
- Quantity = Die vorhandene Anzahl des Produktes
- Image_link = Link zu einem Produktbild (lässt sich auch direkt in das Google Merchant center hochladen!)
- Option_name = Bezeichnung für Artikeloptionen wie Farbe oder Größe
- Option = Auswahl der Option (z. Bsp. Farbe)
Schritt 3: Die Größe und Darstellungsform wählen.
Schritt 4: Veröffentlichen des eigenen Shops, in dem man den bereitgestellten HTML-Code in die eigene Webseite kopiert, eine definierte URL in die eigene Google-Site kopiert, einen Blogpost HTML Code kopiert, den Shop komplett in den eigenen Blogger Account integriert oder per drag & drop in die iGoogle Seite einfügt.
Fertig ist der eigene –kostenfreie- Online-Shop.
Fassen wir zusammen:
Artikel in Excel-Tabelle erfassen. Tabelle mit Google Checkout verbinden. HTML-Code in Blog, Webseite oder direkt in Ihre iGoogle Seite einbinde. Fertig. Gesamtkosten: Null Euro. Zeitaufwand bei vorhandener Excel-Liste mit Artikeln: 10min.
Welche Bedeutung diese Lösung nun für den Markt der Mietshop-Anbieter, Amazon und nicht zuletzt auch für eBay hat, ist, Stand heute, schwer abzusehen. Fakt ist: Wer im Internet erfolgreich Dienstleistung und Artikel vermarkten möchte, kommt an den Lösungen von Google wie zum Bsp. Adwords ohnehin nicht vorbei.
Mit dem Google Merchant Center und dem Wizard zum Erstellen eines eigenen Onlineshops betritt Google nun einen Markt für kleinste bis mittlere Onlinehändler, der bis heute vor allem von eBay und Amazon beherrscht wird. Auch der noch wachsende Markt an Mietshop-Anbietern dürfte durch diese Entwicklung in Bewegung geraten.
Welche Auswirkungen der bei Google online gestellte Webshop für die direkte Artikelsuche im Internet und auf die SEO-Maßnahmen anderer Webshops hat, wird ebenso ein interessanter Punkt werden. Abschließend die Antwort auf die Eingangs gestellte Frage: „Ja, mit dem Google Store Widget wird das online verkaufen eigener Produkte so einfach, wie das schreiben einer eMail.“
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[...] Auf http://www.ecommerce-lounge.de ist ein Gastbeitrag zum Thema google store widget von mir erschienen. [...]
Man sollte den Titel ändern: “Mit Google-Checkout auf den direkten Weg in die Abmahnhölle!”
Solange ein K.O. Kriterium wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Onlinehandel in solch einem Artikel nicht entsprechend berücksichtigt wird, sind diese “visionären Ausblicke” genauso nachhaltig, wie die hier angekündigten Smartshops von Privatleuten und Minigewerblern.
Abschließend die Antwort auf die Eingangs gestellte Frage: „Nein, mit dem Google Store Widget wird das online verkaufen eigener Produkte so schwer oder einfach, wie es das bisher auch war, weil ein einfach zu administrierendes Shopsystem zu den eher kleinen Problemen eines Onlinehändlers gehört.“
[...] Wird eCommerce in Zukunft so einfach, wie eine eMail… [...]
Man kann Probleme sehen, oder Chancen.
Richtig – man sollte aber bei allen Chancen nicht die Probleme aus den Augen verlieren. Und zu einer seriösen Berichterstattung gehört das Benennen von Problemen (sofern man sie denn erkannt hat) mit dazu…
Besser wäre natürlich, wenn man zu den Problemen auch sofort Lösungen bietet. Die Lösungen sehe ich aber hier nicht ansatzweise…
Hallo Herr Warning,
im Artikel von Herrn Habegger ging es vorrangig um die technische Seite und die generellen Möglichkeiten von Google Checkout.
Einen rechtlichen Artikel zum Thema werden wir im Laufe der nächsten Woche veröffentlichen. Herr Rolf Albrecht wird sich der Thematik annehmen und entsprechend erläutern.
Viele Grüße,
Alexander Köhler
Da es für die deutsche Variante noch keine Vorschau gibt, ist es völlig sinnlos auf -nicht- definierten Problemen herum zu kauen.
Es entsprechend jedoch der vornehmlichen Mentalität in unserem Kulturkreis, erst zu bremsen – bevor man Gas gibt. Die Frage die sich mir dabei stellt: Wie soll man sich da von der Stelle bewegen?
Google wird keine Umsetzung anbieten, die rechtlichen Interpretationsraum lässt. Die Lösungen für die bereits angesprochenen Punkte zur Rechtssicherheit der Umsetzung ist nicht annähernd so kompliziert, wie gerade impliziert.
Es wird auf jeden Fall nicht so einfach sein, wie eine Email zu schreiben. So viel ist auf jeden Fall sicher.
Und mit dem Bremsen und Gas geben… Wenn schon, dann wird man von dritter Seite ausgebremst, bevor jemand richtig Gas gegeben hat. Und das Google keine Umsetzungs anbieten wird, die rechtlichen Interpretationsraum läßt, haben wir ja an Hand der Versandkosten auf Froogle gesehen…
Was mich interessieren würde, kann man das Bezahlsystem mit eine
Regenerierung verbinden und somit CMS tauflich machen?
Google Checkout kann bereits in vielen CMS-Systemen implementiert werden.
Es ist normal und das zeichnet den gründlichen, pflichtbewussten Deutschen im Übrigen auch aus, erst einmal alles kritisch zu beäugen. Das ist gut so und bewahrt viele vor unüberlegten Dummheiten :). Ich kenne global agierende Unternehmen, bei denen die Finanzabteilung deshalb grundsätzlich in DE angesetzt ist.
Es ist aber auch gleichzeitig der Grund dafür, warum der amerikanische Markt wesentlich weiter ist und viel mehr Breitenerfahrung hat – es wird halt mehr ausprobiert und ‘einfach’ mal getestet. Gründer fliegen aber dafür in US schon mehrfach auf die Nase, wenn es darum geht sich zu entwickeln. In DE gibt es dafür schöne Gründerforen, Proffesoren und viele Neunmalkluge, welche einen auf die Risiken hinweisen.
Ich finde das Google Checkout interessant, da es wie schon bei Apple Payments und Applokationen eins macht – es Bündelt alle Angebote und bietet einen komfortablen Weg für den Nutzer alles aus einer Hand zu bekommen. Das bring nachhaltig und auf lange Sicht gesehen am Meisten für den Nutzer. Anfängliche Probleme haben Sie alle, doch die Monate werden zeigen wie es weiter geht.
Ab und zu mal nicht lammentieren und Ideen bzw. Neuerungen offen gegenüber stehen würde aber den meisten gut stehen ;).
Vg,
Volker Schmidt
Ach ja – eine Bitte noch! Gebt dem Hr. Habegger als Autor doch mal ein Bild für seine Kommentare. Das hat jeder Autor verdient :).
Hallo Herr Schmidt,
nicht nur Autoren haben das verdient, auch Leser können das.. ;-)
Einfach unter http://www.gravatar.com die eigene Email-Adresse registrieren und mit einem Bild verknüpfen. Unsere Kommentarfunktion zieht sich dann das entsprechende Bild von Gravatar und zeigt es an.
Viele Grüße,
Alexander Köhler
Hallo Hr. Köhler,
interessant – gleich mal angelegt. Bin gespannt :).
Viele Grüße,
Volker Schmidt
Das Internet sollte die Plattform für Shops sein. Und eine Suchmaschine neutral darauf hinweisen und nicht selber Malls oder ähnliches bieten.
Wo sind da die Grenzen? Wo wird das enden?
Wollen wir das freie Internet mit google tauschen?
Wollen Sie wirklich für Dienstleistungen bezahlen, die andere viel besser und dazu kostenfrei erledigen? Ist es nicht die Aufgabe einer Suchmaschine die richtigen Angebote zu finden?
Wer seinen “shop” nicht bei google hostet, hat die Möglichkeit seine Angebote kostenfrei im google Merchant Center zu hosten.
Und Mitleid mit yatego & co habe ich deswegen nicht.
sry, hosten war eben falsch.
Man exportiert seine Artikel nicht zu google, sondern übergibt jediglich einen Datenbestand.
<Wollen Sie wirklich für Dienstleistungen bezahlen, die andere viel
<besser und dazu kostenfrei erledigen?
Nicht mal der Tot ist umsonst!
Ich finde es auch genial was google so alles macht,
aber ich sehe da eben auch eine Macht entstehen die nur Mitläufer hilft.
Zudem züchten sich die Shops damit einen vorgehaltenen Mitbewerber
der später alles bestimmen kann.
Wollen wir nicht lieber beim freien Internet als Basis bleiben?
Meinetwegen kann diese ja mit google durchsucht werden, aber
ich gebe meine Keyworts dafür her, das die Kunde nach mir kommen
und nicht auf eine neutrale Plattform kaufen wo es nur um den Preis geht.
Preisvergleiche beleidigen meine Arbeit!
Gruß
Michael Tyssen
> Ab und zu mal nicht lammentieren und Ideen bzw. Neuerungen offen gegenüber stehen würde aber den meisten gut stehen ;)
Hr. Schmidt,
das ist zwar grundsätzlich richtig, aber es gibt doch eine Ausnahme vom deutschen Jammern und das ist das Web 2.x.
Jede Woche wird eine neue super, coole, trendige, new style Sau durch’s virtuelle Dorf getrieben. Schaut man sich die Meldungen von vor 2 oder 4 Jahren an, oder die Ausblicke der Szene aus der Zeit, so findet man wesentlich mehr Totgeburten als echte Alternativen.
Das Problem ist, dass keiner überlegt ob man das alles wirklich braucht und der Markt dafür da und aufnahmefähig ist. Nein, es ist da, es blinkt und ist noch vernetzter als alles zuvor, also muss es die grandiose Zukunft sein.
Insofern muss ich sagen, dass es dem ein oder anderen gut stünde, überlegte er die Dinge bis zu Ende.
Bevor die abschließende Vorstellung der deutschen Lösung nicht erfolgt ist, so ist die Beurteilung von rechtlichen Rahmenbedingungen schwer möglich.
Legt man aber das vorgestellte Modell zugründe, so dürfte es mit dem Einbinden auf der eigenen Website nicht getan sein.
Angefangen von den einzuhaltenden Informationspflichten, über Regelungen zum Vertragsschluss bis hin zu einer ordnungsgemäßen Darstellung der Preise (legt man die gezeigten Screenshots zugrunde, so ist diese nicht eingehalten).müssen durch den Anbieter gleichfalls erfolgen.
Die reine Implementierung ohne Einhaltung der Vorgaben ist rechtlich äußerst riskant und sollte in dieser Form nicht erfolgen.
Guten Tag,
die beschreibung in Abschnitt 1 ist irreführent. “Google Checkout ist für Händler in Großbritannien und den USA verfügbar. Britische Google Checkout-Händler müssen ein britisches Bankkonto und eine Adresse in Großbritannien” unter https://checkout.google.com/support/bin/answer.py?answer=105653&hl=de (Verfügbarkeit).