Haftung für falsche Preise in Preissuchmaschinen
In dem durch das Gericht zu entscheidenden Fall war der Preis einer Kaffeemaschine im Onlineshop erhöht worden und diese auch dem Preissuchmaschinenbetreiber mitgeteilt worden. Jedoch erfolgte dort die Änderung des Preises nicht sofort nach Mitteilung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Die unterschiedlichen Preise nahm ein Mitbewerber des anbietenden Onlineshopbetreibers zum Anlass, dies als irreführende Werbung abzumahnen. Zu Recht, wie nunmehr der Bundesgerichtshof entschieden hat. Das Gericht führt dazu aus (nachfolgend ein Zitat aus der Pressemitteilung des BGH vom 12.März 2010):
„…..Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Zwar sind Verbraucher heute mit den Besonderheiten des Internets und damit auch mit dessen technischen Grenzen weitgehend vertraut. Sie gehen aber davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind….“
Das Vorliegen eines sog. Bagatellverstoßes wurde ebenfalls verneint (nachfolgend ein Zitat aus der Pressemitteilung des BGH vom 12.März 2010):
„…Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Den Händlern ist es – so der BGH – zuzumuten, die Preise für Produkte, für die sie in einer Preissuchmaschine werben, erst dann umzustellen, wenn die Änderung in der Suchmaschine angezeigt wird…“
Da die vollständige Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, stellt sich die Frage, wie Onlineshopbetreiber reagieren können, um einen Abmahnung zu vermeiden.
Es kann sich anbieten, der Preissuchmaschine geplante Preiserhöhungen mitzuteilen und erst nach deren Aktualisierung die Preise im Onlineshop selbst anzupassen. Dazu wäre aber eine Mitteilung des Preissuchmaschinenbetreibers erforderlich, der die Umsetzung der Preisänderungen zu einem bestimmten Zeitpunkt ankündigt, so dass sekundengenau die Preisanpassung erfolgen kann.

















Na, das kann ja heiter werden.
Dass der Shopbetreiber seine Preise erst in dem Moment anpasst, wenn sie auch in der Preissuchmaschine aktualisiert werden, ist eine lustige Idee! Wenn man bei nur genau einer Preissuchmaschine erscheint, mag das (theoretisch) noch möglich sein. Was aber, wenn man bei mehreren erscheint? Werden sich alle Preissuchmaschinen dann auf einen gemeinsamen Aktualisierungszyklus einigen? Kaum realistisch.
Nicht jeder Online-Shop verkauft seine Produkte ausschließlich online. Manch einer hat auch den Offline-Handel zu berücksichtigen und pflegt ein komplexes Warenwirtschaftssystem. Dass die Zeitpunkte von Preisumstellungen sich da ausgerechnet nach Preissuchmaschinen richten sollen, ist kompletter Unfug!
Was kommt als nächstes? Wenn Google mit “Product” Rich Snippets ernst macht, werden sie Online-Shops im großen Stil crawlen und die Shopping-Suche wird Angebite listen, ohne dass der Händler selbst dazu etwas beigetragen hat. Preisänderungen beim Händler werden selbstverständlich nicht in Echtzeit bei Google erscheinen, sondern erst mit zum Teil erheblicher Verzögerung. Wird der BGH dann auch den Händler in die Verantwortung nehmen?
Haftung für falsche Preise in Preissuchmaschinen: http://bit.ly/azFfWa via @ecommercelounge
Das die Richter nicht verstehen können, das der Kunde im Browser auch zum Preisvergleich zurück klicken kann, wenn es Ihm nicht gefällt.
Es ist doch dem Kunden seine Entscheidung. Auch kann er entscheiden
Angebote, des Shops dann nicht mehr anzuklicken.
Außerdem ist es doch auch nicht in der Verantwortung des Shopbetreibers
wie die Produkte gelistet werde. Normalerweise sollte der Dienstanbieter haftbar gemacht werden, wenn die Produktpreise nicht mehr aktuell sind. Insbesondere wenn automatisch gecrawlt wird.
Das Rechtssystem wird sich langsam aber sicher verzetteln, wenn es den Verbraucher weiter für so doof und unfähig hält. Die Richter beschweren sich doch, das zu viel Arbeit ist. So macht man sich welche und gefährdet den Rechtsfrieden bis zum Zusammenbruch.
Gruß
Michael Tyssen
Haftung fr falsche Preise in Preissuchmaschinen: http://bit.ly/azFfWa via @ecommercelounge
Ich halte dei grundsätzliche Aussage für lebensfern, was kann der Anbieter dafür , wenn in einer Preissuchmaschine der falsche Preis dargestellt wird, obwohl er ihn schon korrigiert hat. was machen wir in Zukunft mit Einträgen in Google, wenn die auf alte Seiten referenzieren, oder den Cache anzeigen?
Die bisherigen Kommentare zeigen das Dilemma der gerichtlichen Entscheidung auf.
Unstreitig ist für mich, dass eine Irreführung in den unterschiedlichen Preisen gesehen werden kann.
Jedoch ist hier eine zeitnahe Umsetzung für den Shopbetreiber mehr als unmöglich.
Es stellt sich des Weiteren auch die Frage, ob Preissuchmaschinenbetreiber nicht Schadensersatzansprüche verursachen würden, wenn Sie die Umsetzung nicht vornehmen können und dadurch die Abmahnung erfolgt.
Und will soll der Ablauf tatsächlich sein? Was passiert, wenn die Umstellung der Preise zwar zeitgleich möglich sein kann, es jedoch auf Seiten des Preissuchmaschinenbetreibers zu Problemen kommt?
@ Timo:
Das ist eine gute Frage und wird sicherlich bald auch deutsche Gerichte beschäftigen
Mit einem falschen Preis an erster Stelle eines Preisvergleichs zu stehen ist m.E. mitnichten ein Vorteil für einen Händler, denn er zahlt i.d.R. für die Klicks der Interessenten, wird aber im Falle einer Preiserhöhung kaum Umsatz machen, da die Nutzer nicht zum teureren Preis kaufen werden. Insofern kann ich der Argumentation des BGH nicht folgen. Gleichzeitig stellt es einen technisch nicht unerheblichen Aufwand sowohl für Preisvergleichsanbieter aber wohl nocht mehr für die Masse der Online-Shops dar, Preisänderungen in Echtzeit zu synchronisieren. Wieder ein Urteil fernab realistischer Umsetzungsmöglichkeiten, das die Vielfalt der Angebote eher schmälern und somit wohl eher den Verbaucher schaden als nutzen wird.
CBS hat völlig recht – der Händler ist der Verlierer eines niedrigeren Suchmaschinen-Preises!
Zur Aktualität des Preises – welcher Onlineshop pflegt denn schon manuell sein Sortiment in die Suchmaschinen ein? Normalerweise wird automatisch eine Datei erstellt (z.B. täglich) und an die Preissuchmaschinen übergeben. Daher hat der Urteil nur eine logische Konsequenz – Preisänderung sollte möglichst zeitnah vor der Erstellung der “Sortiments”-Datei erfolgen. Somit liegt meines Erachtens das Risiko beim Betreiber einer Preissuchmaschine falls die aktuellen / neuen Preise noch nicht dargestellt werden. Man müsste nur beweisen, dass in der erstellten Datei der “richtige” Preis generiert wurde.
Die Problematik beim Crawlen und Haftung der Crawler ist eine völlig andere – solange das Crawling der Produktangebote nicht autorisiert ist müsste man als Händler schadfrei sein. Müsste ;)
Es ist bedauerlich, dass dem Urteil nach die Sachlage nicht richtig eingeschätz wurde.
In der Diskussion bislang völlig untergegangen ist die Anzeige eines Zeitstempels, der dem Nutzer einer Preissuchmaschine deutlich macht, zu welchem Zeitpunkt der angezeigte Preis gültig war bzw. abgefragt wurde. Hierdurch sollte doch jedem Verbraucher klar werden, dass es sich nicht um ein Echtzeitergebnis handelt. Der BVDW hatte im Zusammenhang mit einem ähnlichen Urteil sorgar diese Variante empfohlen. Ich bin gespannt auf eine erneute Stellungnahme des Verbandes zum BGH-Urteil oder anderen Sachverständigen (Juristen).
Hallo CBS,
von der angesprochenen Ansicht hinsichtlich der Kenntnis des Verbrauchers bin ich einem anderen Zusammenhang auch schon mal ausgegangen. Im rahmen eines Preisvergleiches wurde mit einem Preisvergleich zu einem Preis eines Mitbewerbs geworben. Der Preis des Mitbewerbers war mit Datum angegeben und eine Preisersparnis dargestellt. Auch ging ein Gericht von einer Irreführung aus.
Hinsichtlich des Urteils sollte zunächst mal die vollen Gründe der gerichtlichen Entscheidung abgewartet werden. Vielleicht hat das Gericht noch eine „Richtschnur“ vorgegeben, nach der eine praktikable Lösung möglich ist.