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Kommentar: Ist eCommerce kein Betätigungsfeld für deutsche Unternehmen?

Ist eCommerce kein Betätigungsfeld für deutsche Unternehmen? Dies kann die Schlussfolgerung aus aktuell veröffentlichten Zahlen sein, die durch das Statistisches Bundesamt anlässlich der CeBIT 2010 herausgegeben wurden. Danach haben im Jahr 2008 nur 11 Prozent aller Unternehmen ihre Waren oder Dienstleistungen über das Internet angeboten.

Kommentar: Ist eCommerce kein Betätigungsfeld für deutsche Unternehmen?Erstaunlich ist, dass 50 Prozent der befragten Unternehmen, die kein eCommerce-Angebot betreiben, angaben, ihr Angebot eigne sich nicht für den Vertrieb über das Internet. Immerhin 7 Prozent haben bereits einmal Vertriebsmöglichkeiten im Internet gestartet und dabei schlechte Erfahrungen erlitten, die sie von weiteren Aktivitäten abhalten. Immerhin 27 % der in der Statistik erfassten Unternehmen gaben an, dass Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen ihr Hinderungsgrund sei, im Internet Waren und Dienstleistungen anzubieten.

Jedoch sollte eine solche ggf. subjektiv bestehende Unsicherheit nicht als Hindernis dazu dienen, die Möglichkeiten des eCommerce gänzlich zu vernachlässigen.

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Sicherlich ist es so, dass ohne eine konkrete Beratung und die erforderliche Sorgfalt hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hier eine gewisse Sicherheit besteht. Dazu beigetragen haben in den letzten Jahren auch verschiedene gesetzestechnische Unsicherheiten (zum Beispiel die Länge der Widerrufsfrist im Rahmen der Widerrufsbelehrung), die für zahlreiche Online-Händler mit dem Erhalt einer Abmahnung geendet haben.

Jedoch können solche rechtlichen Risiken zumindest in einem erheblichen Maße beschränkt werden. Vielfach handelt es sich um rechtliche Fragestellungen, wie z.B. bei der Widerrufsbelehrung, die durch eine einfache Beratung beseitigt werden können und damit auch kein Risiko mehr darstellen. Eine Rechtsberatung für eCommerce-Anbieter sollte genauso Usus sein wie eine steuerliche Beratung.

Umso mehr verwundert es, dass immer noch die rechtlichen Rahmenbedingungen als Hinderungsgrund vorgeschoben werden, um Onlineverkäufe gänzlich zu vernachlässigen. Viele Unternehmen vergeben damit die Chance, sich durch den Bereich eCommerce eine zusätzliche Umsatzmöglichkeit zu erschließen. Dies zeigen wiederum auch die veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes, wonach die Umsätze von den Unternehmen, die sich im eCommerce beteiligen, bereits im Durchschnitt 35 % des Gesamtumsatzes betragen, wohingegen dieser Anteil im Jahre 2004 nur 27 % lag.

Rechtliche Rahmenbedingungen sollten mithin kein Hindernis sein, um sich im eCommerce zu betätigen.

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Rolf Albrecht ist Rechtsanwalt in der Kanzlei volke2.0. Er berät als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Mandanten vor allem in Fragestellungen rund um die Themen Wettbewerbs- und Markenrecht. Schwerpunkt ist dabei die Abwehr von Abmahnungen und die rechtliche Prüfung von E-Commerce-Angeboten.

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  1. Erstaunlich, wieviele Unternehmen sich aus Rechtsbedenken gegen einen Online-Vertrieb entscheiden. Die Relationen sind für mich unbegreiflich – zumal sich Risiken mit Hilfe guter Beratung minimieren bzw. ausschließen lassen können.

    Herr Albrecht, haben Sie auch einen Link zur Studie? Ich kannste diese bisher leider nicht.

    Mit besten Grüße,
    M.Winkler

  2. Schon ein Betätigungsfeld, aber viele, wie wir z.B. auch, beenden ihre “Onlineausflüge” schnell wieder. Gründe bei uns: 1. Abmahnungen (am Ende alle abgeschmettert, aber bindet Zeit und Personal und erst einmal auch Geld), 2. Preisdumping durch Platzhirsche, die UVPs um bis zu 40% unterschreiten, 3. Resourcenbindung durch Abwicklung, SEO und generelle Pflege. Wir haben uns nach 1 Jahr zusammen gesetzt und gemeinsam entschieden: Lieber sind wir der kleine Fachhändler mit persönlicher Beratung und gutem Service als “Noch ein Onlinehändler” unter Haien…

  3. Hallo Frau Winkler,

    hier der Link zur Pressemitteilung: http://bit.ly/d6RMnh
    Hier der Link zu den vollständigen Daten: http://bit.ly/cXCG2J

    Viele Grüße
    Rolf Albrecht

  4. Ich denke mal das viele erst aufspringen wenn der Zug richtig fährt. Wenn die Pioniere und die Rechtsfindungsopfer die Arbeit gemacht haben.

    Zudem verstehen die meisten auch nicht, einen Online-Vertrieb parallel zu konservativen Wegen sinnvoll einzusetzen.

    Auch das denken, im Online-Vertrieb unbedingt mit einen eigenen Shop starten zu müssen, ist falsch. Ich biete jeden Baustoffproduzenten sich bei uns kostengünstig listen zu lassen.

    Gruß
    Michael Tyssen

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