Printwerbung muss vollständige Angaben zu Unternehmen enthalten

Dies gilt erst Recht, wenn dort Waren oder Dienstleistungen unter der Angabe von Preisen beworben werden. In diesem Fall muss die vollständige Anschrift und die Identität des werbenden Unternehmens enthalten sein. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung


Ansprechpartner

  • Name: Rolf Albrecht
    Tel.: 02309 787550

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