Am 23. Juni 2011 hat das EU-Parlament die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen.
Die Umsetzung in neue deutsche Gesetzesregelungen sollen schnellst möglich erfolgen, da die Umsetzung der Richtlinie bis spätestens Ende 2013 erfolgt sein muss, wenn der europäische Ministerrat zustimmt.
Diese Richtlinie wird für den Onlinehandel einige zentrale Änderungen bringen.
Die wichtigsten Regelungen werden nachfolgend dargestellt.
A. Widerrufsfrist von 14 Tagen in der ganzen EU
Künftig soll in der gesamten EU eine Widerrufrist von 14 Tagen gelten. Nur dann, wenn der Verbraucher nicht über das Widerrufrecht belehr wird, soll die Frist zwölf Monate betragen und nach Ablauf der Frist von 14 Tagen beginnen.
B. Ausübung des Widerrufsrechts
Die Richtlinie sieht für die Ausübung des Widerrufsrechts folgendes vor:
Artikel 11
Ausübung des Widerrufsrechts
1. Der Verbraucher informiert den Gewerbetreibenden vor Ablauf der Widerrufsfrist über seinen Ent-schluss, den Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann zu diesem Zweck entwedera) das Muster-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B verwenden oder
b) seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mit einer entsprechenden eindeutigen Erklärung in beliebiger anderer Form darlegen.
Somit hat der Verbraucher wie bisher auch die Möglichkeit, per E-Mai, Fax, Brief oder Rück-sendung der Waren den Widerruf zu erklären.
Neu ist jedoch, dass der Onlinehändler ein Widerrufsformular vorhalten kann.
Optional ist auch die Möglichkeit, dass der Onlinehändler auf seiner Internetseite eine Mög-lichkeit bereithält, in einem Formular den Widerruf zu erklären und abzuschicken. Für diesen Fall muss der Onlinehändler jedoch unverzüglich nach Eingang des Widerrufs eine E-Mail als Bestätigung schicken.
C. Onlinehändler muss innerhalb von 30 Tagen liefern
Zukünftig sollen Onlinehändler innerhalb von 30 Tagen die bestellten Waren liefern. Erfolgt die Lieferung nicht, so kann der Kunden ab dem 31. Tag nach dem Abschluss der Bestellung und damit auch des Kaufvertrages von dem Vertrag zurücktreten.
Die Frist von 30 Tagen soll immer dann Geltung erlangen, wenn keine andere Frist mit dem Verbraucher vereinbart wurde. So haben z.B. anderweitige Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Dies aber auch nur, wenn die Frist von 30 Tagen nicht über-schritten wird.
D. Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Künftig muss der Onlinehändler nach Widerruf des Kunden den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Aktuell hat der Onlinehändler dazu nach deutschem Recht 30 Tage ab Eingang des Widerrufs Zeit.
Für die Rückzahlung sollte der Onlinehändler den gleichen Zahlungsweg wählen wie der Verbraucher bei der Zahlung des Kaufpreises.
Zurückzahlen sind alle Kosten und somit auch die Versandaufwendungen des Onlinehändlers für die Hinsendung.
E. Tragung der Rücksendekosten unabhängig von Wert der zurückzusendenden Sache
Aktuell hat der Onlinehändler die Möglichkeit, unter Abschluss einer vertraglichen Vereinba-rung und für bestimmte Fälle dem Kunden die Kosten der Rücksendung der Waren nach er-folgtem Widerruf aufzuerlegen.
Zukünftig müssen die Kosten der Rücksendung immer und ausnahmslos durch den Verbrau-cher und damit Kunden getragen werden.
Jedoch muss der Unternehmen auf diese Kostentragungspflicht „deutlich“ hinweisen.
Zudem lässt die Richtlinie ausdrücklich die Möglichkeit zu, dass sich der Onlinehändler auf-grund einer freiwilligen Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Rücksendung verpflichtet.
Die Neureglung steht in einem rechtlichen Missverhältnis mit den deutschen Regelungen, so dass auch hier mit einer Anpassung zu rechnen ist.
Ebenso ist der Verbraucher auch verpflichtet, die bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs zurückzusenden.
F. Fazit
Die Neuregelungen werden für den deutschen Onlinehandel die Lieferung in andere Länder der EU vereinfachen und rechtliche Unsicherheiten beseitigen.
Gleichzeitig werden dem Onlinehändler zahlreiche Pflichten auferlegt, die er umsetzen muss, um hier rechtskonform zu handeln.