Entsteht eine Verletzung von Markenrechten durch KeyWords bei Google AdWords? Diese Frage muss aktuell der Bundesgerichthof in einem durch Kanzlei volke2.0 geführten Verfahren entscheiden und hatte dazu Anfang 2009 (Beschluss vom 22.01.2009, Az.: I ZR 125/07) dem Europäischen Gerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

„Ist die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung?“

Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof (Beschluss vom 26.03.2010, Az.: C- 91/09) seine Ansicht zu dieser Frage geäußert. Danach gilt:

„Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.“ (Zitat aus der Entscheidung des EuGH, Rz.24)

Diese Beeinträchtigung muss nach Ansicht der Richter jedoch durch die nationalen, als hier die deutschen Gerichte geklärt werden, kann jedoch vorliegen, wenn in dem AdWord des Werbenden der Eindruck erweckt wird, dass zwischen diesem Werbenden als Dritten und dem Markeninhaber eine „wirtschaftliche Verbindung“ besteht, das AdWord nicht den Eindruck des Bestehens einer „wirtschaftlichen Verbindung“erweckt, „hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist.“ (Zitat aus der Entscheidung des EuGH, Rz.27)

Abschließend muss nunmehr aber der Bundesgerichtshof als deutsches Gericht feststellen, ob eine Markenverletzung vorliegt oder nicht.

Bis dahin bleibt festzuhalten:

  • Die Verletzung von Markenrechten erfolgt nicht zwingend durch die Buchung einer fremden Marke als KeyWord
  • Eine Verletzung von Markenrechten liegt nicht vor, wenn die verwendete Marke in dem AdWord nicht erwähnt wird und des weiteren auch keine sonstige Verknüpfung mit dem Inhaber der Marke durch die Darstellung erzeugt wird
  • Stellt der werbende Unternehmen zudem im AdWord seine eigene Marke erkennbar dar, so macht er dem Verbraucher klar, dass keine Beziehung zu dem Inhaber der Marke besteht, die als KeyWord genutzt wird

Volke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

ist Rechtsanwalt in der Kanzlei volke2.0. Er berät als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Mandanten vor allem in Fragestellungen rund um die Themen Wettbewerbs- und Markenrecht. Schwerpunkt ist dabei die Abwehr von Abmahnungen und die rechtliche Prüfung von E-Commerce-Angeboten.

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